29.04.2020

Qualität und Sicherheit

Audits für TraumaNetzwerk und AltersTraumaZentren können aufgeschoben werden

© Coloures-Pic / Adobe Stock

Da wegen der derzeitigen Regelungen zur Eindämmung von COVID-19 vielerorts keine Audits in Kliniken möglich sind, haben der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirugie (DGU) zusammen mit den Zertifizierungsunternehmen Regelungen zum weiteren Vorgehen dieser Prüfung getroffen. Falls ein Audit in der Klinik aufgrund der aktuellen Bestimmungen nicht stattfinden kann und eine Aufrechterhaltung der aktuellen gültigen Bescheinigung durch eine fristgerechte Auditierung nicht möglich ist, wird der Einrichtung nach formloser schriftlicher Beantragung ein Auditaufschub für zunächst sechs Monate gewährt.

Für die Kliniken und Zentren bedeutet das: Derzeit kann das Audit zeitverzögert nachgeholt werden, ohne dass die aktuelle Bescheinigung als TraumaZentrum oder AltersTraumaZentrum seine Gültigkeit verliert. Nach erfolgreichem Audit wird wie gewohnt eine Anschlussbescheinigung oder ein Anschlusszertifikat ausgestellt.

Schriftliche Beantragungen sind digital zu richten an:
tnw@remove-this.auc-online.de für TraumaZentren im Verfahren TraumaNetzwerk DGU® bzw.
atz@remove-this.auc-online.de für AltersTraumaZentren im Verfahren AltersTraumaZentrum DGU®.


Quelle: Akademie der Unfallchirurgie (AUC)

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